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AGB

1. MIETE:

Die gemieteten Artikel sind und bleiben Eigentum von der Hansen Services GmbH. Alle angegeben Preise sind in Euro. Die Mietpreise gelten pro Tag. Die Bruttopreise beinhalten die aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Mietpreis sowie eine Kaution sind bei Übernahme des Leihgutes zu entrichten. Erfolgt die Rückgabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, verlängert sich das Mietverhältnis und die Mietkosten erhöhen sich stillschweigend bis zur Rückgabe. Für Beschädigungen oder in Verlust geratenes Leihgut haftet der Mieter in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Des Weiteren hat der Mieter bis zur Begleichung des Schadens auch alle weiteren Kosten zu tragen, die durch Vermietausfall oder Fremdanmietungen entstehen. Technische Änderungen wie Stecker abmontieren, Kabel kürzen oder der Gebrauch anderer als der mitgelieferten Fluide sind nicht gestattet. Jeder Schadensanspruch sowie jegliche Haftung sind ausgeschlossen. Sollte der Vermieter an der Bereitstellung des Leihgutes gehindert werden, entfällt die Haftung. Bei Nichteinhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wir ohne Weiteres berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und die sofortige Rückgabe der Geräte zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund steht dem Mieter nicht zu.

 

Die Tagesmietsätze berechnen wir wie folgt:

Für Auf- und Abbautage berechnen wir 20% des angegebenen Mietpreises. Für Tage, an denen die Technik nicht genutzt wird, berechnen wir 20% des angegebenen Mietpreises. Für Veranstaltungstage berechnen wir volle 100% des angegebenen Mietpreises.

Bei längeren Mietzeiten gewähren wir Ihnen Rabatt auf die Veranstaltungstage.

 

2. ABTRETUNGS- UND WEITERVERMIETUNGSVERBOT:

Der Mieter ist weder berechtigt, die Sache weiter zu vermieten noch Rechte aus diesem Vertrag an einen Dritten abzutreten oder einem Dritten Rechte irgendwelcher Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Dritten unverzüglich von den Eigentumsrechten des Vermieters in Kenntnis zu setzen und dem Vermieter Anzeige zu erstatten.

 

3. HAFTUNG FÜR MÄNGEL:

Für eine Pflichtverletzung, die in einem Mangel der Mietsache besteht, haftet der Mieter nur wie folgt:

a. Der Mieter ist nicht von der Zahlung befreit oder zur Minderung des Mietpreises berechtigt, falls an einem Gerät während der Mietzeit ein Fehler entsteht. Wir haften keinesfalls für direkte und indirekte Schäden, die durch Störung an Geräten oder Zubehör entstehen sollten.

b. Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel oder entsteht ein solcher während der Mietzeit, haftet der Vermieter nur, wenn er den Mangel zu vertreten hat. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsmäßigen Gebrauch bleibt außer Betracht.

c. Schadensersatz kann der Mieter nur verlangen, wenn er dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels bestimmt hat und diese erfolglos abgelaufen ist. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn diese für eine Kündigung aus gleichem Grund entbehrlich wäre.

d. Der Vermieter ist berechtigt, statt der Instandsetzung einem Mangel durch gleichwertigen Ersatz abzuhalten.

e. Kennt der Mieter bei Vertragsabschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte nur zu, wenn er sie sich bei der Abnahme vorbehält. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm die Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat.

f. Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit dem Vermieter infolge des Unterlassens eine Abhilfe des Mangels nicht möglich ist, stehen dem Mieter die Rechte in Ansehung dieses Mangels nicht zu.

 

4. VORZEITIGE KÜNDIGUNG

Der Vermieter gewährt dem Kunden vor Vertragsbeginn ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht kann durch schriftliche Erklärung (E-Mail genügt) gegenüber dem Vermieter ausgeübt werden. Je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ist der Vermieter berechtigt, als Ersatz des Ausfallschadens eine Stornogebühr gemäß folgender Staffel zu berechnen:

bis 90 Tage vor Beginn der Mietperiode 20 % des vereinbarten Mietpreises

bis 60 Tage vor Beginn der Mietperiode 40 % des vereinbarten Mietpreises

bis 30 Tage vor Beginn der Mietperiode 50 % des vereinbarten Mietpreises

bis 7 Tage vor Beginn der Mietperiode 80 % des vereinbarten Mietpreises

Kündigt der Kunde nach Ablauf der Sonderkündigungsmöglichkeit, also binnen einer Woche vor dem Vertragsbeginn, wird der Vermieter dem Kunden das reguläre Mietentgelt zu 100 %, in Rechnung stellen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

 

5. NEBENPFLICHTEN DES MIETERS

Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Vorschriften und behördlichen Auflagen zu beachten und notwendige Erlaubnisse einzuholen. Insoweit stellt er den Vermieter von jeglichen Ansprüchen frei.

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